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Eine unserer Aufgaben als Beirat ist es, die verantwortlichen Stellen auf Probleme der Menschen mit Behinderungen im Bezirk aufmerksam zu machen und auch eigene Vorschläge zu machen.
Da jeder Bereich des Lebens barrierefrei und inklusiv sein sollte, könnte man hier ganze Romane schreiben. Doch irgendwo muss man anfangen. Warum nicht hiermit:
Koordinierungsstelle im Bezirk nach § 18 Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG)
Konsequente Umsetzung des 2-Sinne-Prinzips - nach diesem Prinzip müssen mindestens zwei der drei Sinne "Hören, Sehen und Tasten" angesprochen werden.
Einträge im Bezirkswegweiser um Piktogramme zur Barrierefreiheit vor Ort ergänzen
In bezirkseigene Förderprogramme soll Inklusion als eines der Förderkriterien aufnehmen
Verfahrenslotsinnen/Verfahrenslotsen bei Leistungen der Eingliederungshilfe bei jungen Menschen gemäß
► SGB VIII §10b einstellen
Button bei der Terminbuchung für eine Abholung im Wartebereich bei einem Bürgeramtstermin, zum Beispiel für blinde Menschen
Einbau eines Aufzuges am S-Bahnhof Raoul-Wallenberg-Straße
> beidseitiger barrierefreier Zugang
Barrierefreier Zugang zu medizinischen Einrichtungen/Praxen